Gemeinschaft
Die Arbeitsgemeinschaft Wasserkraftwerke Niedersachsen und Schleswig-Holstein e. V. vertritt die Interessen der Betreiber von Kleinwasserkraftwerken im Nordwesten Deutschlands. Sie fungiert als Ansprechpartner für Länder und Gemeinden, Energieversorgungsunternehmen, Zulieferer, Presse, kooperierende Organisationen und fördernde Einzelpersonen.
Als Mitglied im Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke setzt sich die Arbeitsgemeinschaft für die Förderung der Wasserkraft durch pragmatisches Handeln ihrer Gremien und gegenseitige Unterstützung ihrer Mitglieder ein.
Im komplexen Zusammenspiel von Politik, Elektrizitäts- und Versorgungskonzernen, Umwelt- und Naturschutz sowie der stromverarbeitenden Industrie verschafft die Arbeitsgemeinschaft den Betreibern von Kleinwasserkraftwerken eine starke Stimme und Gewicht.
Die EEG-Novelle steht derzeit im Fokus, insbesondere die Abwehr willkürlicher oder überzogener Forderungen, die Vereinfachung von Bewilligungsverfahren und die Regulierung der Durchleitungsgebühren.
Werden Sie jetzt Mitglied! Die erzielten Erfolge kommen allen Mitgliedern und auch Nichtmitgliedern zugute. Wir freuen uns auf Ihre Mitwirkung und Unterstützung!
Der Mitgliedsbeitrag ist trotz der zahlreichen Vorteile sehr gering und steuerlich absetzbar. Er richtet sich nach den Betriebsverhältnissen des Mitglieds. Satzung, Beitragsordnung und Anmeldeformular finden Sie hier.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Hier finden Sie die Kontaktinformationen.
Leistungen
Die Arbeitsgemeinschaft bietet ihren Mitgliedern ehrenamtliche Beratung in technischen, juristischen und wirtschaftlichen Fragen. Bei Bedarf vermittelt sie den Kontakt zu erfahrenen Mitgliedern, kompetenten Unternehmen und Experten.
Durch Rundschreiben, Veranstaltungen, Fachreferate und eine umfassende Pressearbeit informiert die Arbeitsgemeinschaft zusammen mit dem Bundesverband ihre Mitglieder und die Öffentlichkeit regelmäßig und aktuell.
Neben Einzelberatungen unterstützt die Arbeitsgemeinschaft auch bei Gutachten, Verfahren und Prozessen, die für die gesamte Mitgliedergemeinschaft von Interesse sind.
Die Mitwirkung in Anhörungsverfahren des Gesetzgebers, wie beispielsweise bei der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, hat bereits mehrfach positive Ergebnisse erzielt oder – mindestens ebenso wichtig – kritische Verschlechterungen verhindert.
Gegebenenfalls stellt die Arbeitsgemeinschaft Investitionsvorhaben und Beteiligungsmöglichkeiten vor.
Besonders hervorzuheben ist die Koordination des Erfahrungsaustausches zwischen den Mitgliedern. Anlässlich der jährlichen Mitgliederversammlung findet ein zweitägiges Rahmenprogramm mit Fachvorträgen, ausgedehnten Exkursionen und oft lebhaften Diskussionen statt.
Bedeutung heute
Eine nachhaltige Energieversorgung erfordert neben einer effizienten Energieerzeugung und der stärkeren Nutzung von Energieeinsparpotentialen eine deutliche Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energieträger unter Berücksichtigung von Umwelt- und Naturschutzzielen. Mit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2009) soll der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis 2020 auf mindestens 30 Prozent gesteigert und anschließend kontinuierlich weiter erhöht werden.
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Wasserkraft ist derzeit die zweitwichtigste erneuerbare Energiequelle nach Windenergie. Sie spielt aufgrund ihres hohen Wirkungsgrades und der Möglichkeit, Strom nach Bedarf zur Absicherung der Grundlast zu erzeugen, eine entscheidende Rolle bei der regenerativen und nahezu emissionsfreien Energieerzeugung. In Deutschland macht die Wasserkraft je nach hydrologischen Bedingungen zwischen 3,5 und 5,1 % der gesamten Stromerzeugung aus (1990-2004).
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energien wie Wasserkraft, Windkraft, Solarenergie, Geothermie und Biomasse. Für die Wasserkraft gilt, dass die originäre, regenerative Nutzung in Wasserkraftanlagen vergütungsfähig ist. Dazu gehört auch die Nutzung der potentiellen oder kinetischen Energie von Trink- und Abwasser, beispielsweise aus Kläranlagenabläufen. Speicherkraftwerke fallen jedoch nicht unter die Regelungen des EEG (§ 6 Abs. 5 EEG).
Quellen:
1) LEITFADEN FÜR DIE VERGÜTUNG VON STROM AUS WASSERKRAFT, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Juli 2005
2) STROM AUS WASSERKRAFT SCHONT UMWELT UND ROHSTOFFE, Dipl. Ing. Anton Zeiler, Regierungsbaumeister, WKW Info-Faltblatt 3. Aufl.
Ökologie
Die „Wasserrahmenrichtlinie“ (WRRL) legt die aktuellen ökologischen Anforderungen an die energetische Nutzung der Gewässer fest. Die Bundesregierung beschreibt die Ziele wie folgt:
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Gewässer liefern nicht nur Trinkwasser und Energie, sondern sind auch ein wichtiges Betriebsmittel für Industrie und Landwirtschaft. Flüsse, Seen und das Meer sind Lebensräume für Flora und Fauna. Flüsse durchziehen unser Land als Lebensadern. Oberflächengewässer und Grundwasser bieten uns vielfältigen Nutzen, benötigen aber auch besonderen Schutz. Flüsse und Bäche müssen wieder eine naturnahe Gestalt erhalten, um als Lebensraum zu funktionieren. Die Durchgängigkeit der Flüsse für Fische und andere Wasserorganismen muss verbessert werden.
Es ist entscheidend, dass wir die Gewässer wieder als integralen Bestandteil der Natur und als Lebensspender für die Menschen erkennen und dies auch erfahrbar machen. Die effektive Zusammenarbeit in den Flussgebietseinheiten, die aktive Information und Einbindung der Nutzer, Akteure und der Öffentlichkeit insgesamt bilden die Grundlage für die Erreichung einer ausgewogenen Balance zwischen den vielfältigen Nutzungsinteressen, sowohl national als auch international.
Die Arbeitsgemeinschaft unterstützt diese Zielsetzungen ausdrücklich und schließt sich der Forderung nach einem sachgerechten Interessenausgleich an. Dabei ist es besonders wichtig, verständliche Wünsche hinsichtlich der Freizeitnutzung der Gewässer (z. B. Kanusport, Sportfischerei) im Kontext zwingender Anforderungen wie dem Klimaschutz angemessen zu berücksichtigen.
Quelle:
1) Die Wasserrahmenrichtlinie - Ergebnisse der Bestandsaufnahme 2004 in Deutschland, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Juni 2005
Technologie
Die Wasserkraft im Inland wird in Laufwasserkraftwerke und Speicherwasserkraftwerke unterteilt. Laufwasserkraftwerke nutzen die große Wassermenge von Flüssen, um trotz geringer Fallhöhe Strom zu erzeugen. Der Stromertrag schwankt jedoch je nach Jahreszeit und Wetter.
Speicherwasserkraftwerke hingegen werden beispielsweise an Talsperren errichtet. Hier ermöglichen die großen Höhenunterschiede einen hohen Druckaufbau, sodass pro Liter Wasser deutlich mehr Energie gewonnen werden kann. Große Speicherkraftwerke erreichen heute Gesamtwirkungsgrade von bis zu 95 %, während Kleinanlagen nur von 70 % ausgehen können. Die Leistung von Wasserkraftwerken variiert stark: Von einigen kW für Inselversorgungen im Hochgebirge über einige MW zur Netzunterstützung bis hin zu großen Speicher- und Laufwasserkraftwerken im GW-Bereich.
Zusätzlich zu diesen beiden Haupttypen gibt es noch weitere Möglichkeiten, Wasserkraft zu nutzen, wie z.B. Strömungs-, Gezeiten- und Wellenkraftwerke. Gezeitenkraftwerke finden sich in steilen Küstengebieten mit hohem Tidenhub, beispielsweise in Frankreich oder England. Strömungsturbinen, die durch Flutbewegungen oder Meeresströmungen angetrieben werden, sowie Wellenkraftwerke, die die Hubbewegung der Wellen in Strom umwandeln, befinden sich derzeit noch in der Erprobung. Diese Technologien könnten erst mittelfristig einen Beitrag zu einer nachhaltigen Energieversorgung leisten.
Europa
Der gute ökologische Zustand und das gute ökologische Potential gemäß der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
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Bis 2015 sollen die europäischen Oberflächengewässer den guten Zustand erreichen. Dieser wird nach der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erreicht, wenn die Werte für die biologischen Qualitätskomponenten nur geringfügig vom Referenzzustand abweichen. Der Referenzzustand entspricht dem Zustand des Gewässertyps, der weitgehend unbeeinflusst vom Menschen ist. Die WRRL erlaubt jedoch Ausnahmen, die sowohl die Fristen als auch die Ziele betreffen. So gelten für künstliche oder erheblich veränderte Oberflächengewässer andere Umweltziele: der gute chemische Zustand und das gute ökologische Potential. Als Referenz für diese Gewässer dient das höchste ökologische Potential. Dieses Potential beschreibt den Zustand des Gewässers nach Durchführung aller Maßnahmen, die ohne wesentliche Einschränkungen der Nutzungen möglich sind. Die Referenzbedingungen werden daher hauptsächlich über das Sanierungspotential definiert. Ziel ist es, das „gute ökologische Potential“ zu erreichen, das vom höchsten ökologischen Potential in den biologischen Komponenten geringfügig abweichen darf.
Biologische Qualitätskomponenten für Flüsse (Anhang V Nr. 1.2.5 WRRL):
Die Werte für die relevanten biologischen Qualitätskomponenten (Phytoplankton, Makrophyten und Phytobenthos, benthische wirbellose Fauna, Fischfauna) liegen geringfügig unter den Werten, die für den sehr guten ökologischen Zustand oder das höchste ökologische Potential gelten.
Hydromorphologische Qualitätskomponenten (Anhang V Nr. 1.2.5 WRRL):
Die hydromorphologischen Qualitätskomponenten, zu denen Wasserhaushalt, Durchgängigkeit des Flusses und Morphologie gehören, müssen Bedingungen aufweisen, die die Erreichung der zuvor für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte ermöglichen.
Die physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten (EG-WRRL, Anhang V Nr. 1.2.5) müssen innerhalb eines Bereichs liegen, der die Funktionsfähigkeit des Ökosystems gewährleistet und die Einhaltung der zuvor beschriebenen Werte für die biologischen Qualitätskomponenten ermöglicht. Darüber hinaus müssen die Umweltqualitätsnormen für flussgebietsspezifische Schadstoffe eingehalten werden.
